Anforderungen für Kabinenpersonal (Cabine crew)


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Für Personal der Flugbegleitung (Kabinenpersonal)
gelten die Vorschriften nach AMC14 MED.C.025:
Sehschärfe Ferne mit oder ohne Korrektur mit jedem Auge 0.7
Sehschärfe Nähe mit oder ohne Korrektur Nieden 5 in 30-50 cm.
Keine Doppelbilder. Die Gesichtsfelder sollten bds. normal sein, ebenso sollte ein normales Binokularsehen (kein Schielen, keine Amblyopie) bestehen. Bei Kurzsichtigkeit sollten Kontaktlinsen oder Brille getragen werden, bei Weitsichtigkeit sollte eine Sehhilfe mitgeführt und bei Bedarf aufgesetzt werden. Keine Begrenzung aufgrund der Dioptrien.
Farbensehen: normales Farbensehen; 9 von den ersten 15 Tafeln der 24-Tafelversion der Ishihara-Tafeln sollten fehlerfrei gelesen werden.

(nach den neuen Vorschriften der europäischen Luftfahrtbehörde EASA ab 04-2013).

Die deutschen Fluggesellschaften orientieren sich oft an den Berufsgenosenschaftlichen Grundsätzen G25. So heißt es auf der Webseite der Lufthansa:
„Aufgrund verschiedener Sicherheitsbestimmungen für fliegendes Personal darf die Dioptrienzahl bei Flugbegleitern +/- 5.0 nicht überschritten werden. Dies sind die Richtlinien der Berufsgenossenschaft für das fliegende Personal (Kabine).“