Augenärztliche Standarduntersuchungen, die zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören:
- Funduskopie mit 90-Dpt-Lupe (oder mit Kopfophthalmoskop und 20-dpt-Lupe) mit oder ohne Pupillenerweiterung
- biomikroskopische Untersuchung der Augen mit der Spaltlampe
- objektive und subjektive Refraktionsbestimmung
- Brillenverordnung mit GKV-Rezept bis zum 18. Lebensjahr und bei über +/- 6.0 dpt oder über -4.0 cylinder-Wert; Visusbestimmung und Refraktionswerte ab 18. LJ als Privatrezept
- Visusprüfung (für Kinder auch mit LEA-Tafeln)
- Sehschule (z.B. für Kinder, die eine Okklusionsbehandlung benötigen)
- Tonometrie (Augeninnendruckmessung) nach dem Non-contact-Verfahren und mit dem Messkölbchen und Fluoreszeinfarbstoff (applanatorisch nach Goldmann) bei Glaukom oder okulärer Hypertonie
- Perimetrie (Schwellenwert-Gesichtsfelduntersuchung)
- Diabetikerbetreuung ….
- OCT: bei feuchter Makuladegeneration und diabetischer Netzhauterkrankung (diabetisches Makulaödem) ist die OCT eine Kassenleistung
- Laser-Therapie bei Glaukom und nach Cataract-OP (Nachstar):
=> Die folgenden diagnostischen Untersuchungen sind individuelle Gesundheitsleistungen, die nicht die GKV bezahlt => individuelle Vorsorgeleistungen:
ebenso sind diese Vorsorge- und Tauglichkeitsuntersuchungen eine Eigenleistung: